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Exklusive Bewachungen - CCS Security

Historie

Der Name "CCS Security" ist eine seit 2006 eingetragene Marke. Die Serviceleistungen des Unternehmens decken auch die erhöhten Sicherheitsanforderungen in Österreich mit diesem Firmenzweig ab. CCS Security ist eng verbunden mit der Detektei Schätz, die seit über 20 Jahren eine umfassend etablierte Institution in der Branche ist. Norbert Schätz wechselte damals nach langjähriger Polizeidiensterfahrung in die Privatwirtschaft und hat der Detektivbranche den Namen "Schätz" aufgeprägt. Norbert Schätz verstarb überraschend Ende 2003, sein Sohn Christopher-Clemens SCHÄTZ, seit jungen Jahren in die Detektiv- und Securitytätigkeit involviert, schließt mit der Neugründung der eigenen Firmen "Detektei Schätz" und "CCS Security" 2004 übergangslos an alte Erfolge an. Christopher-Clemens SCHÄTZ blickt mit seinem Team auf mittlerweile über 21 Jahre Berufserfahrung auch international u.a. in Ländern wie Tschechien, Slowakei, Spanien (Mallorca), Rumänien, Italien, Deutschland und der Schweiz zurück.

Philosophie

Mit Seriosität, Kompetenz und Zuverlässigkeit erlangen und erhalten wir das Vertrauen unserer Auftraggeber. Die Qualität unserer Arbeit spiegelt sich in Punkten wie der hohen Servicebereitschaft, Parteien- und Organisationsfreiheit, Ausdauer und unseren besten Referenzen wider. Bei uns kommen ausschließlich bestqualifizierte Mitarbeiter/innen mit einer Mindestpraxiszeit von einem Jahr zum Einsatz

24h-Service - Tag und Nacht - Sonn-/Feiertag

Wir sind österreichweit für Sie tätig. Anfallende Fahrspesen für Observierungen innerhalb Österreichs erfolgen immer mittels Abrechnung von der jeweils nächstgelegenen Landeshauptstadt Einsätze im Ausland nach Absprache. 24h-Notrufnummer +43 (0)800 240431476

Kompetenz

CCS Security verfügt über das uneingeschränkte reglementierte Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektiv- und Bewachungsgewerbe): BERUFSDETEKTIV gemäß § 129 Gewerbeordnung 1994 / BEWACHUNG gemäß § 130 Gewerbeordnung 1994 Einen Großteil der Kosten für unsere Dienstleistungen können Sie im Falle einer Rechtssprechung zu Ihren Gunsten durch das so genannte Verursacherprinzip von der gegnerischen Partei rechtmäßig einfordern.


Ausrüstung

z .B. firmeneigene Observationsfahrzeuge (PKWs und Motorrad) , Einsatz von satellitengestützten Ortungssystemen (GPS) oder GSM Zellenortung möglich, Computer-, Photo- und Videoausrüstung, Wanzenaufspüranlagen


Unsere Referenzen